Wieso dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?
Wieso dürfen Anwohnerinnen und Anwohner in der Zeit nicht in die entsprechende Straße einfahren?
Uns ist es nicht möglich ein generelles Verkehrsverbot auszusprechen und die Anwohner*innen hiervon auszunehmen. Das Verkehrsrecht kennt nur den Begriff des "Anliegers". Der Anliegerbegriff ist dabei weitgefasst. Unter "Anlieger" versteht man:
- Menschen, die die gesperrte Straße bewohnen
- Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstücks und
- Menschen, die mit diesen Anwohner*innen, Eigentümer*innen oder Nutzungsberechtigten in Kontakt treten wollen (Besucher*innen)
Also vereinfacht gesagt, alle Menschen, die ein Anliegen in einer Straße haben.
Um die Einschränkungen für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten, ist das Einfahrtsverbot zeitlich beschränkt. Das Ausfahren aus der jeweiligen Straße ist jederzeit uneingeschränkt erlaubt. Sollten die Anwohner*innen einen privaten Stellplatz oder eine Garage besitzen, ist auch die Zufahrt zu diesen Stellplätzen während den Sperrzeiten erlaubt.