Planmäßige Wartung. Das Portal wird während der Wartung für wenige Minuten in den Wartungsmodus versetzt. — Wartung am 06.11.2026 um 07:45 Uhr · noch · Die Wartung hat begonnen.
Planmäßige Wartung. Das Portal wird während der Wartung für wenige Minuten in den Wartungsmodus versetzt. — Wartung am 06.11.2026 um 07:45 Uhr · noch · Die Wartung hat begonnen.
Ein guter Ganztag lebt von Vielfalt und Beteiligung!
Uns als Kommune ist es wichtig, das Ganztagsförderungsgesetz im Sinne aller am Schulleben Beteiligten umzusetzen.
Ein wesentliches Element ist dabei die bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung von Grundschulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs.
Dabei möchten wir uns als Kommune darauf fokussieren, für Schulen adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Sie sich verstärkt auf die pädagogische Ausgestaltung des (Schul-) Alltags konzentrieren können.
Einführung des Ulmer Wegs GaFöG
Alle Grundschulen entwickeln sich sukzessive zu Ganztagsschulen nach § 4a SchG mind. in Wahlform,
Zeitumfang von acht Zeitstunden,
Zeitumfang von sieben Zeitstunden in verbindlicher Form wurde im Herbst 2025 beschlossen.
Ergänzend hierzu wird die kommunale Betreuung an den verbleibenden Nachmittagen rechtsanspruchserfüllend angeboten.
Über den Rechtsanspruch hinaus soll an einer täglichen kommunalen Früh- und Spätbetreuung im Zeitrahmen von insgesamt 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgehalten werden.
An Ganztagsgrundschulen in Wahlform bleibt eine additive kommunale Betreuung
bis 14:00 Uhr/14:30 Uhr, für Kinder die nicht im Ganztag angemeldet sind, parallel bestehen.
Eine additive kommunale Betreuung von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr bleibt an einer Schule bis zur Umstellung zur Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG bestehen und wird dann von dieser abgelöst.
Die Schulkindverpflegung steht weiterhin allen Grundschüler*innen zur Verfügung.
Die Grundschulen werden auf ihrem Weg zu einer Ganztagsschule nach § 4a SchG nach Ulmer GaFöG-Konzept von der Verwaltung sowie durch externe Beratung unterstützt.
Die Umstellung zur Ganztagsschule nach § 4a SchG erfolgt bedarfsorientiert in Abstimmung mit Schulleitung, Eltern und aller am Schulleben Beteiligter.
Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur Ganztagsschule
Kommunikation und Information
Koordination und Vernetzung
Finanzielle Förderung und Ressourcenbereitstellung
GANZTAGSFORUM
Erster Austausch am 5. März
Gemeinsame geplante Themen: