Zurück zur Übersicht
  • Sicherheit: Keine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr
Gast

Zu enge Straße

Text

Da an dieser Stelle die Fahrbahn, auf der auch der Radweg verläuft, in Seitenlage neben den Straßenbahnschienen verläuft, ist ein Überholen von Radelnden eigentlich nicht erlaubt, da der Überholabstand aufgrund der Breite der Straße nicht eingehalten werden kann. Natürlich überholen einen aber trotzdem Autos und auch Busse und LKWs (Baustelle am Hasenkopf), da diese (verständlicher Weise) nicht hinter den sehr langsamen (Steigung!) Radelnden bleiben möchten. Auf lange Sicht bedarf es hier einer baulichen Trennung von Kraftverkehr und Radverkehr. Bis bauliche Maßnahmen umgesetzt werden können, sollte das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) aufgestellt werden.

Standort des Beitrags

2 Kommentare 15 zustimmende Bewertungen 0 ablehnende Bewertungen

Kommentare

foobar
Auch wenn die 1,5m Abstand erst danach gesetzlich wurden: im Richterrecht gibt es die meines Wissens so schon länger. Wer plant sowas?

Gerade bergauf, wo man als Radfahrer durchaus auch mal schlingert. Die Straßenbahn kann nicht ausweichen - vom Bremsweg ganz zu schweigen.

Und warum muss in Ulm die Straßenbahn immer in der Mitte der Straße verlaufen? Wäre es nicht sinnvoller auf einer Seite die Gleise, auf der anderen Straße und Radweg unterzubringen. Dann wäre es für den Kfz-Verkehr auch von Zeit zu Zeit möglich, mit entsprechend großem Sicherheitsabstand (Sicherheitsa*n*stand ;-) ) zu überholen.
Werner Jehle
Auch ein Radelnder kann ein anderes Fahrrad praktisch nicht überholen. Viel zu gefährlich wegen der Autos !!!