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  • Sicherheit: Keine ausreichende Trennung vom Kfz-Verkehr
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Gesetzlich vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 1,5m

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Bergauf wird der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m beim Überholen in vielen Bereichen von den Straßenbahnen und Autos nicht eingehalten. Dies ist klar ein Planungsfehler, da der Platz dafür gar nicht vorhanden ist. Bei einem mehrere Millionen Euro teurem Neubau wie der Linie 2 darf solch ein Fehler eigentlich nicht passieren. Dabei gilt die Regelung von 1,5 m bereits seit den 60er Jahren. Gerade bergauf sind viele Radfahrer nicht immer in einer geraden Linie unterwegs und etwas unsicherer.

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