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  • Sicherheit: Sonstiges
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Abschnitt völlig ungeeignet als Radweg

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Früher war der Weg am Schlittenhang als Fußweg ausgewiesen und für Radler verboten. Aus gutem Grund, denn der Weg wird zu geschätzt 95% von zu Fuß gehenden benutzt, er ist viel zu schmal für eine gemeinsame Nutzung mit Radlern, ohne E-Unterstützung kann er aufwärts nur von sehr sportlichen Radlern bewältigt werden und abwärts sind die Radler so schnell, dass es immer wieder zu unangenehmen bis zu gefährlichen Situationen kommt. Der Weg muss aus der Planung herausgenommen werden und aus Sicherheitsgründen für Radfahrer gesperrt werden!

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