Ihre Beteiligung als Schule
Ein guter Ganztag lebt von Vielfalt und Beteiligung!
Uns als Kommune ist es wichtig, das Ganztagsförderungsgesetz im Sinne aller am Schulleben Beteiligten umzusetzen.
Ein wesentliches Element ist dabei die bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung von Grundschulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs.
Dabei möchten wir uns als Kommune darauf fokussieren, für Schulen adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Sie sich verstärkt auf die pädagogische Ausgestaltung des (Schul-) Alltags konzentrieren können.
Unsere Beschlüsse zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes:
Einführung des Ulmer Wegs GaFöG
Alle Grundschulen entwickeln sich sukzessive zu Ganztagsschulen nach § 4a SchG mind. in Wahlform,
Zeitumfang von acht Zeitstunden,
Zeitumfang von sieben Zeitstunden in verbindlicher Form wurde im Herbst 2025 beschlossen.
Ergänzend hierzu wird die kommunale Betreuung an den verbleibenden Nachmittagen rechtsanspruchserfüllend angeboten.
Über den Rechtsanspruch hinaus soll an einer täglichen kommunalen Früh- und Spätbetreuung im Zeitrahmen von insgesamt 7:00 Uhr bis 17:00 Uhr festgehalten werden.
An Ganztagsgrundschulen in Wahlform bleibt eine additive kommunale Betreuung
bis 14:00 Uhr/14:30 Uhr, für Kinder die nicht im Ganztag angemeldet sind, parallel bestehen.
Eine additive kommunale Betreuung von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr bleibt an einer Schule bis zur Umstellung zur Ganztagsgrundschule nach § 4a SchG bestehen und wird dann von dieser abgelöst.
Die Schulkindverpflegung steht weiterhin allen Grundschüler*innen zur Verfügung.
Die Grundschulen werden auf ihrem Weg zu einer Ganztagsschule nach § 4a SchG nach Ulmer GaFöG-Konzept von der Verwaltung sowie durch externe Beratung unterstützt.
Die Umstellung zur Ganztagsschule nach § 4a SchG erfolgt bedarfsorientiert in Abstimmung mit Schulleitung, Eltern und aller am Schulleben Beteiligter.
Unsere Ziele und Maßnahmen für eine starke Zusammenarbeit - um Schulen zu unterstützen, setzen wir auf:
Unterstützung und Begleitung auf dem Weg zur Ganztagsschule
- Mit einer einheitlichen und für alle Schulen geltenden Systematik, soll eine zielgerichtete, effiziente und qualitativ hochwertige Begleitung der Schulen auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule sichergestellt werden.
- bei Bedarf: Beteiligung von Eltern und Schülern bei der Gestaltung der Ganztagsangebote fördern.
- ereitstellung von Koordinator*innen zur Unterstützung der Schulentwicklung und Organisation.
Kommunikation und Information
- Transparente Information für Eltern und Bürger*innen über das Ganztagsförderungsgesetz sowie die Angebote im Ganztag.
Koordination und Vernetzung
- Aufbau von Netzwerken zwischen Schulen, Vereinen, sozialen Trägern und anderen lokalen Akteur*innen zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und Angeboten.
Finanzielle Förderung und Ressourcenbereitstellung
- Infrastruktur und Räumlichkeiten
Schaffung und Ausstattung geeigneter Räume für Ganztagsangebote mit Investitionen in moderne Ausstattung - Qualifizierte Personalgewinnung und -entwicklung
Fort- und Weiterbildungsangebote für das Ganztagsteam organisieren, um pädagogische Qualität zu sichern. - Qualitätsentwicklung und Evaluation
Beratung und Begleitung bei der Umsetzung der Qualitätsanforderungen.
Mögliche Ganztagsmodelle und Betreuungsbausteine
Wir möchten Ihnen eine Plattform zum Austausch und auch zur Beteiligung bieten und uns gemeinsam mit Ihnen auf dem Weg zum Ganztag machen
GANZTAGSFORUM
Erster Austausch am 5. März
Gemeinsame geplante Themen:
- Informationen zum Ganztagsforum
- Bisherige und kommende Beschlüsse zur Umsetzung des GaFöG
- Verfahrensablauf zur Ganztagsschule
- Erarbeitung eines Zeitplans