Ihre Beteiligung als Eltern

Ihre Beteiligung als Sorgeberechtigte

Ein guter Ganztag lebt von Vielfalt und Beteiligung! 
Uns als Kommune ist es wichtig, das Ganztagsförderungsgesetz im Sinne aller am Schulleben Beteiligten umzusetzen. 
Ein wesentliches Element ist dabei die bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung von Grundschulen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs. 
Dabei möchten wir als Kommune dazu beitragen, Sie nicht nur bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen, sondern ein vielfältiges und an den Bedürfnissen aller Kinder orientiertes Angebot zu schaffen. Dafür arbeiten Lehrkräfte und Erziehungskräfte eng zusammen. So bekommen alle Grundschulkinder den ganzen Tag pädagogische Angebote an ihrem Schulstandort, auch in den Ferien. 

Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen einen Einblick, welche Angebote es bereits für Kinder an Ulmer Grundschulen gibt, welche Möglichkeiten künftige     Erstklasskinder haben und wie wir den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung zukünftig umsetzen möchten. 

Der Ulmer Weg - wie wir den Rechtsanspruch für Ulmer Kinder und Familien umsetzen wollen

Grundsätzlich besteht für alle Kinder die Möglichkeit von 7:00 bis 17:00 Uhr an der Schule zu sein. 

In den Ferien können die Kinder an 10 von 14 Ferienwochen von 8:00 bis 16:00 Uhr zu uns kommen. Stadtweit gibt es dann einheitliche Schließzeiten (1 Woche an Weihnachten, 3 Wochen im Sommer). 

An jeder Schule wird ein warmes Mittagessen angeboten, im Schulalltag und in den Ferien. 

Die Annahme des Angebots ist freiwillig. Die Buchung der Zeiten nach dem Unterricht erfolgt nach Bedarf. 

Wir sehen Schule als Lebensraum und als Ort der Begegnung für alle Kinder und Jugendlichen. Unser Angebot gilt für alle gleichermaßen: Wir nehmen alle Kinder in ihren Bedürfnissen wahr und tragen dazu bei, dass sie entsprechend ihrer individuellen Fähigkeiten und Interessen gefördert werden. 

Was bedeutet das für unsere Schulen?

  • alle Grundschulen entwickeln sich zu Ganztagsschulen nach § 4a Schul-Gesetz (SchG) mind. in Wahlform.

  • ergänzend hierzu wird die kommunale Betreuung an den verbleibenden Nachmittagen bis 17:00 Uhr angeboten.

  • an Ganztagsgrundschulen in Wahlform bleibt eine zusätzliche kommunale Betreuung nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr/14:30 Uhr, für Kinder die nicht im Ganztag angemeldet sind, parallel bestehen.

  • an allen Halbtagesschulen bleibt die kommunale Betreuung bis zur Umstellung zur Ganztagsgrundschule bestehen und wird dann von dieser abgelöst.

Link zu KultusBW, SchulGesetz: Ganztagsschule - Regierungspräsidien Baden-Württemberg

Unsere Ziele und Maßnahmen für eine starke Zusammenarbeit

Um Schulen und Familien zu unterstützen, möchten wir:

  • dass sich die Kinder in der Schule wohlfühlen und an der Ausgestaltung des Schulalltags beteiligt werden. 

  • dass alle Kinder an ihrem Schulstandort pädagogisch begleitet werden, auch in den Ferien. 

Dazu arbeiten alle an der Schule zum Wohl der Kinder zusammen. 

Unser Ansatz: 

Die Lebenswelt eines Kindes ist einzigartig und wird von seinen individuellen Bedürfnissen und dem sozialen Umfeld geformt. 

Diese Lebensweltorientierung zeigt sich im Alltag, indem die Erfahrungen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder ernst genommen werden. 

Am besten können wir diese Ziele an einer Ganztagsschule umsetzen. 

Der Ulmer Weg - was bedeutet das für Ulmer Kinder ab dem kommenden Schuljahr 2026/27?

Für alle Kinder gibt es ein Angebot an ihrer Schule von 7:00 bis 17:00 Uhr. 

Wir, das städtische Personal, sind vor und nach dem Unterricht für die Kinder da. 

Abhängig vom jeweiligen Schulmodell (Ganztagsschule oder Halbtagsschule) gibt es folgende Möglichkeiten: 

GaFöG_Derzeitige kommunale Angebote 27_28

Ab dem Schuljahr 2027/28 werden wir die Betreuungsbausteine mit Einführung einer neuen Entgeltordnung entsprechend anpassen:

GaFöG_Sorgeberechtige_Umsetzung 27_28

Der Weg zur Ganztagsschule - eine gemeinsame Aufgabe von Schule, Schulträger, Sorgeberechtigten und Kindern

Die Umstellung zur Ganztagsschule nach § 4a SchG erfolgt bedarfsorientiert.

Bis eine Schule Ganztagsschule werden kann, dauert es in der Regel rund drei Jahre - von der Idee bis zur Umsetzung. 

Die rechtliche Grundlage für einen Ganztagsbetrieb gibt das Land vor. 

Die Schule muss ein pädagogisches Konzept erarbeiten und beteiligte Gremien wie Schulkonferenz, Elternbeirat, Kollegium und Schulträger einbeziehen und dann einen Antrag beim Schulamt einreichen. 

Dabei unterstützen und begleiten wir die Schulen und alle am Schulleben Beteiligten auf dem Weg zur Ganztagsschule: 

  • Wir sorgen für eine einheitliche und für alle Schulen geltende Vorgehensweise: die Schulen werden zielgerichtet, effizient und qualitativ hochwertig begleitet. 

  • Dabei wird sowohl der aktuelle Stand der Schule berücksichtigt, ebenso die Schule in der gesamtstädtischen Schulentwicklung beachtet. 

  • Wir schaffen den Rahmen für die Beteiligung aller bei der Gestaltung der Ganztagsangebote. 

  • Wir stellen den Schulen Koordinator*innen zur Unterstützung der Schulentwicklung und Organisation zur Seite.

Koordination und Vernetzung zur Öffnung der Schulen und Erweiterung der Angebote an den Schulen:

  • Aufbau von Netzwerken zwischen Schulen, Vereinen, sozialen Trägern und anderen lokalen Akteur*innen zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen und Angeboten.

Mein Kind wird zum Schuljahr 2026/27 eingeschult

Welche Schule die Kinder besuchen, hängt vom Wohnort der Familien ab. Die Einteilung regelt der sogenannte Schulsprengel. 

In welchem Schulsprengel Sie liegen, sehen Sie hier: 

Bis Januar/ Februar 2026 werden alle Familien von der zuständigen Grundschule angeschrieben. 

Im März 2026 erfolgt die Schulanmeldung. Bei der Schulanmeldung können Sie auch gleich das Angebot vor und nach dem Unterricht für die Kinder buchen. Das Angebot ist freiwillig, jede Familie bucht die Zeiten, die sie benötigt. 

Hier zeigen wir Ihnen die verschiedenen Optionen:

Ganztagsschule 7 Stunden verbindlich

2025
Allgemein
Datei

Ganztagsschule 8 Stunden in Wahlform

2025
Allgemein
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Halbtagsschule oder GT-Wahlform ohne GT

2025
Allgemein
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Bei der Schulanmeldung können Sie auch gleich ein Ferienangebot buchen. 

Die Buchung für Erstklasskinder ist bis 15.06. möglich. 

 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: 

Informationen zur Ferienbetreuung für Erstklasskinder und Erstklässlerinnen

Allgemein
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Mein Kind besucht bereits eine Ulmer Grundschule

Das bestehende Schulmodell bleibt erstmal an der Schule Ihres Kindes bestehen. Wenn die Schule noch keine Ganztagsschule ist, kann sie sich nach Bedarf zu einer Ganztagsschule entwickeln. Das entsprechende Modell (Wahlform, 7 oder 8 Zeitstunden) wird dann gemeinsam mit der Schulgemeinschaft festgelegt. 

Die Ganztagsschule in verbindlicher Form bedeutet, dass alle Kinder der Grundschule am Ganztag teilnehmen, je nach Modell in 7 oder 8 Zeitstunden. 

Bei der Ganztagsschule in Wahlform können Kinder und ihre Familien jedes Schuljahr entscheiden, ob sie das Ganztagsmodell oder das Halbtagesmodell wählen möchten, diese Möglichkeit besteht allerdings nur im Modell mit 8 Zeitstunden. 

Zum Schuljahr 2027/28 passen wir unsere Betreuungsbausteine an. Den Plan sehen Sie hier.

Die Buchung der Bausteine ist verbindlich. Wir möchten so die organisatorischen und vor allem pädagogischen Abläufe unserer außerunterrichtlichen Angebote verbessern und somit auch ein einheitliches System für alle Grundschulen einführen. 

Ziel ist es, die pädagogische Planung zu verbessern, planbare Zeiträume für pädagogische Angebote zu schaffen, die Planungssicherheit für Sorgeberechtigte zu erhöhen und somit auch eine verlässliche Personaleinsatzplanung durch konstante Kinderzahlen sicherzustellen.

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